Vertretung ohne Vertretungsmacht

Vertretung ohne Vertretungsmacht
Abschluss eines Vertrags erkennbar im Namen eines anderen, ohne von diesem bevollmächtigt ( Vollmacht) oder sonst wie (z.B. als Geschäftsführer einer GmbH) zur  Vertretung befugt zu sein. Die Gültigkeit hängt von der  Genehmigung des Vertretenen ab. Genehmigt der Vertretene nicht, so kann der andere Teil von dem v.o.V. Erfüllung oder Schadenersatz verlangen. Kannte der Vertreter den Mangel der Vertretungsmacht nicht, so ist er i.d.R. nur zum Ersatz des  negativen Interesses verpflichtet (§§ 177–179 BGB).

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Vertreter ohne Vertretungsmacht — Falsus procurator (lat. wörtlich: „falscher Vertreter“) ist der juristische Fachbegriff für einen Vertreter ohne Vertretungsmacht (österr. Scheinvertreter). Der Begriff stammt aus dem römischen Recht. Die weibliche form ist falsa procuratrix. Wer …   Deutsch Wikipedia

  • Vertretungsmacht — Befugnis zum rechtsgeschäftlichen Handeln im Namen eines anderen mit Wirkung für oder gegen diesen (⇡ Stellvertretung, ⇡ Vertretung). V. beruht auf gesetzlicher Bestimmung (⇡ gesetzlicher Vertreter) oder ⇡ Vollmacht. Vgl. auch ⇡ Vertretung ohne… …   Lexikon der Economics

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  • Falsus procurātor — (lat.), derjenige, der als Stellvertreter eines andern auftritt, ohne hierzu ermächtigt zu sein, indem er entweder irrtümlich seine Ermächtigung annimmt oder fälschlich dieselbe vorgibt. Die Wirksamkeit eines von einem f. p. abgeschlossenen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Stellvertretung — Stẹll|ver|tre|tung 〈f. 20〉 Vertretung eines anderen, Handlung im Namen eines anderen * * * Stẹll|ver|tre|tung, die: Vertretung eines anderen; das Handeln im Namen eines anderen. * * * Stellvertretung,   Vertretung, bürgerliches Recht: das… …   Universal-Lexikon

  • Vollmacht — Befugnis; Ermächtigung; Mandat; Prokura; Bevollmächtigung; Freibrief; Handlungsvollmacht; Vollziehungsbefehl * * * Voll|macht [ fɔlmaxt], die; , en: schriftlich gegebene Erlaubnis, bestimmte Handlungen anstelle eines anderen vorzunehmen …   Universal-Lexikon

  • Falsus procurator — (lat. wörtlich: „falscher Vertreter“) ist der juristische Fachbegriff für einen Vertreter ohne Vertretungsmacht (österr. Scheinvertreter). Der Begriff stammt aus dem römischen Recht. Die weibliche form ist falsa procuratrix. Wer im Namen eines… …   Deutsch Wikipedia

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